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   OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20   

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OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20 (https://dejure.org/2021,20772)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.07.2021 - 2 A 123/20 (https://dejure.org/2021,20772)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Juli 2021 - 2 A 123/20 (https://dejure.org/2021,20772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
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    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen Ersetzung ihres Einvernehmens bezüglich Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus mit Baumschule in Containeraufzucht

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen Ersetzung ihres Einvernehmens bezüglich Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus mit Baumschule in Containeraufzucht

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 15 B 13.2262

    Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebs der gartenbaulichen Erzeugung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [Siehe BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 72/80 -, juris Rn. 11 (zu einem Gartenbaubetrieb "unter Glas"); siehe auch VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 43] Das gilt auch für den (projektierten) Betrieb mit seinen vor Ort konzentrierten Betriebsflächen, [Vgl. die Skizzen auf Bl. 65 ff. d.A.; hierzu allg. VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris] zumal der Beigeladene die Pflanzenproduktion als Containeraufzucht unabhängig von den Anforderungen des Bodens ausrichten kann.

    [So auch OVG Schleswig, Urteil vom 5.7.2018 - 1 LB 5/16 -, juris Rn. 56; VGH München, Urteil vom 28.4.2015 - 15 B 13.2262 -, juris Rn. 44] Auch sonst zeigt der Beigeladene keine gewichtigen Gründe für die Annahme auf, das Vorhabe "diene" dem projektierten Gartenbaubetrieb.

  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [Siehe bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, juris Rn. 20] In der Rechtsprechung ist vielmehr (alleine) geklärt, dass das Einvernehmenserfordernis nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB seinem Zweck nach - Absicherung der materiellen Planungshoheit der Gemeinde - eine eigenständige Verfahrensposition der Gemeinde begründet, so dass eine Baugenehmigung etwa der Aufhebung unterliegt, wenn eine im Genehmigungsverfahren an sich zu beteiligende Gemeinde "übergangen" wurde oder wenn ein Bauvorhaben unter Missachtung ihrer Entscheidung zur rechtzeitigen Verweigerung ihres Einvernehmens genehmigt worden ist.

    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, und vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, beide juris; BVerwG, Beschluss vom 11.8.2008 - 4 B 25/08 -, juris; allg. auch Bitz, SKZ 2011, 147, 149] Ob diese Grundsätze auf die hier gerügten verfahrensrechtlichen "Fehler" im Sinne des § 72 Abs. 3 LBO anzuwenden sind, [Vgl. zu Art. 67 Abs. 4 BayBO etwa: Greim-Diroll in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: April 2021, Art. 67 Rn. 24] erscheint fraglich, kann fallbezogen jedoch auf sich beruhen.

  • OVG Hamburg, 29.11.2019 - 1 E 23/18

    Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [Vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 142] Diesen Anforderungen dürfte hier Genüge getan sein.

    [OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 -, juris Rn. 150; VGH München, Gerichtsbescheid vom 12.4.2021 - 8 A 19.40009 -, juris] So liegt der Fall hier, nachdem die Klägerin sich zur Begründung ihrer Klage auf zwei umgrenzte (und seither unverändert fortbestehende) Tatsachenkomplexe bezieht - nämlich die (gerügte) fehlerhafte Anhörung im Rahmen der Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die Frage, ob das Vorhaben dem projektierten Baumschulbetrieb "dient" (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) -, die sie bereits im Verwaltungs- und im Eilverfahren 5 L 115/18 (bzw. 2 B 170/18) umfassend dargelegt hat, so dass der Tatsachenvortrag im Klageverfahren für das Gericht ohne größeren Aufwand ermittelbar und auch für die übrigen Beteiligten erkennbar war.

  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -].

    [OVG Hamburg, Urteil vom 29.11.2019 - 1 E 23/18 -, juris Rn. 150; VGH München, Gerichtsbescheid vom 12.4.2021 - 8 A 19.40009 -, juris] So liegt der Fall hier, nachdem die Klägerin sich zur Begründung ihrer Klage auf zwei umgrenzte (und seither unverändert fortbestehende) Tatsachenkomplexe bezieht - nämlich die (gerügte) fehlerhafte Anhörung im Rahmen der Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die Frage, ob das Vorhaben dem projektierten Baumschulbetrieb "dient" (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) -, die sie bereits im Verwaltungs- und im Eilverfahren 5 L 115/18 (bzw. 2 B 170/18) umfassend dargelegt hat, so dass der Tatsachenvortrag im Klageverfahren für das Gericht ohne größeren Aufwand ermittelbar und auch für die übrigen Beteiligten erkennbar war.

  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, und vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, beide juris; BVerwG, Beschluss vom 11.8.2008 - 4 B 25/08 -, juris; allg. auch Bitz, SKZ 2011, 147, 149] Ob diese Grundsätze auf die hier gerügten verfahrensrechtlichen "Fehler" im Sinne des § 72 Abs. 3 LBO anzuwenden sind, [Vgl. zu Art. 67 Abs. 4 BayBO etwa: Greim-Diroll in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: April 2021, Art. 67 Rn. 24] erscheint fraglich, kann fallbezogen jedoch auf sich beruhen.
  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    (Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, juris] Daran fehlt es hier, zumal die Relevanz der ehemaligen Feldscheune "als Bestandteil eines denkmalgeschützten Ensembles", auf die der Beigeladene im Wesentlichen abstellt, nach der Stellungnahme des Landesdenkmalamts vom 28.4.2017, [Bl. 44 f. d. Verwaltungsakte] das sein Einvernehmen zum Abbruch der Scheune erteilt hat, allenfalls als gering einzuschätzen ist.
  • OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18

    Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [Siehe zum insofern anzulegenden Prüfmaßstab - Anspruch der Gemeinde, dass die Bauaufsichtsbehörde keine nach den §§ 29 ff. BauGB nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben zulässt, wenn sie (wie hier) ihr Einvernehmen rechtzeitig versagt hat - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, juris].
  • BVerwG, 03.12.2012 - 4 B 56.12

    Zweckbestimmung des Dienens bei Bauvorhaben im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 3.11.1972 - 4 C 9/70 -, juris Rn. 19, und vom 3.12.2012 - 4 B 56/12 - juris].
  • OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21

    Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, dort konkret zu Fragen einer ausreichenden bauplanungsrechtlichen Erschließung].
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 8 ZB 20.1873

    Präklusion des Klagevorbringens nach § 6 UmwRG

    Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20
    [Hierzu etwa VGH München, Beschluss vom 16.3.2021 - 8 ZB 20.1873 -, juris Rn. 13] Vielmehr legt der Schriftsatz vom 25.1.2018, auf den die Klägerin zur Begründung ihrer Klage konkret verwiesen hat, - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die Tatsachen, aus denen sie den streitgegenständlichen Vorbescheid damals wie auch heute für rechtswidrig hält, im Einzelnen dar, was eine hinreichende Fixierung des Prozessstoffes erlaubte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2003 - 22 A 4171/00

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 72.80

    Begriff des "Dienens" bei Außenbereichsvorhaben; Altenteilerhaus -

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 LB 5/16

    Bauvorbescheid für die Errichtung eines Betriebes der Zucht, Vermehrung und

  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

  • OVG Saarland, 01.04.2021 - 2 A 279/20

    Ausweisung von Straftätern

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 1 ME 65/18

    Zur Privilegierung gewerblicher Tierhaltung im Außenbereich

  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11446/19

    Städtebauliche Erforderlichkeit einer Ergänzungssatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20

    Drittanfechtung einer Genehmigung für eine Klärschlammtrocknungs- und

  • OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20

    Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 A 19.40009

    Innerprozessuale Präklusion wegen Verstoß gegen die Zehn-Wochen-Frist im UmwRG

  • OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen

    [vgl. zu § 35 Abs. 2 BauGB: Beschluss des Senats vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris, Rn. 31 m. w. N.] Daran fehlt es erneut.
  • OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

    Der Vortrag rechtfertigt weder die Annahme ernstlicher Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung [Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) noch zeigt er eine "besondere" Schwierigkeit der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, dazu 2.) oder einen entscheidungserheblichen Verfahrensverstoß (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, dazu 3.) auf.
  • VG Stuttgart, 25.01.2022 - 2 K 2277/19

    Präklusion nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz; Wahrung der Klagebegründungsfrist

    Eine derartige Feststellung des Prozessstoffes muss dem Gericht ohne nennenswerten sachlichen, finanziellen und zeitlichen Aufwand möglich sein (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 05.07.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).

    Zudem liegt keine Konstellation vor, in der sich ein oder zwei eng umgrenzte Einwendungskomplexe wie ein roter Faden über den gesamten Ablauf durchziehen, sodass es für alle Beteiligten offenkundig ist, was Gegenstand der Klage sein soll (zu einem solchen Fall: OVG Saarland, Urt. v. 05.07.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).

  • VG München, 26.10.2021 - M 2 K 20.2234

    Zur Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage nach § 6 Satz 1

    Die bloße Wiederholung des Vorbringens aus dem Verwaltungsverfahren kann daher nicht den Substantiierungserfordernissen des § 6 Satz 1 UmwRG genügen (vgl. BayVGH, GB v. 12.4.2021 - 8 A 19.40009 - juris Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - Rn. 19; OVG Hamburg, U.v. 29.11.2019 - 1 E 23/18 - juris Rn. 142; vgl. auch VG Hannover, U.v. 12.1.2021 - 4 A 1902/20 - juris Rn. 52 mit Zweifeln, ob allein die Vorlage der Widerspruchsbegründung als Anlage zur Klageschrift genügt).

    Ungeachtet der Antwort auf die Frage, ob die Präklusionswirkung des § 6 UmwRG auch eintreten kann, wenn innerhalb der Frist ein Schriftsatz nur für ein Eilverfahren, nicht aber für das Hauptsacheverfahren eingereicht wird (vgl. OVG Saarl., B.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 5.2.2021 - 11 D 13/18.AK - juris Rn. 85), kann vorliegend jedenfalls ein Schriftsatz, der in einem vom hiesigen Beigeladenen angestrengten Eilverfahren von der hiesigen Klägerin (als dortige Beigeladene) eingereicht wird, nicht die bereits eingetretene Präklusionswirkung beseitigen; andernfalls hinge der Fortbestand der Präklusion vom Prozessverhalten anderer Beteiligter ab und würde insoweit auch der Beklagte ohne seine Mitwirkung belastet, der jedoch durch die Präklusionswirkung (auch) geschützt wird.

  • VG Stuttgart, 25.01.2021 - 2 K 2277/19

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Präklusion; Verspätete

    Eine derartige Feststellung des Prozessstoffes muss dem Gericht ohne nennenswerten sachlichen, finanziellen und zeitlichen Aufwand möglich sein (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 05.07.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).

    Zudem liegt keine Konstellation vor, in der sich ein oder zwei eng umgrenzte Einwendungskomplexe wie ein roter Faden über den gesamten Ablauf durchziehen, sodass es für alle Beteiligten offenkundig ist, was Gegenstand der Klage sein soll (zu einem solchen Fall: OVG Saarland, Urt. v. 05.07.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

    Der Vortrag muss geeignet sein, dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten einen hinreichenden Eindruck von dem jeweiligen Tatsachenkomplex zu verschaffen [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, juris] und ihnen zu ermöglichen, bei verbleibenden Unsicherheiten gezielt nachzuforschen.
  • VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 11 K 19.00781

    Zur innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG

    Die von der Klägerin im gerichtlichen Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Aspekte ziehen sich auch nicht wie ein "roter Faden" durch den gesamten Verfahrensablauf (zu einer solchen Konstellation: vgl. OVG Saarl, U.v. 5.7.2021 - 2 A 123/20 - juris Rn. 20).
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 2242/22
    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Juli 2021 - 2 A 123/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.
  • OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 186/20

    Bauordnungsrechtliches Erschließungserfordernis

    Das Vorbringen in der Antragsbegründung vom 28.5.2020 rechtfertigt nicht die Annahme der einzig geltend gemachten "ernstlichen Zweifel" an der am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis [Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1945/20
    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Juli 2021 - 2 A 123/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.
  • VG München, 06.05.2022 - M 2 K 20.3842

    Substantiierungspflicht nach § 6 UmwRG

  • VG München, 06.05.2022 - M 2 K 20.3844

    Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der

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